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Schadenersatz für Fehler in der Arbeit absetzbar

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/430Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 40 v. 2.10.2017

Bankangestellter hatte interne Richtlinien verletzt.

Wien. Schadenersatzzahlungen für Fehlverhalten im Beruf sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Das hat der Verwaltungsgerichtshof nun bestätigt. Ein Bankmitarbeiter hatte einem Kreditnehmer unter Umgehung der hausintern zuständigen Organe eine Zinsfreistellung gewährt. Als die Sache aufflog, leistete er der Bank Schadenersatz in Höhe von 17.000 € – und machte die als Werbungskosten geltend.

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