vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wenn eine Firma 47 Chefs hat

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2017/41Die Presse - Recht 2017, 23 Heft 3 v. 19.1.2017

VwGH. Auch wer der Papierform nach Mitgeschäftsführer ist, kann ASVG-pflichtig sein.

Wien. Ist man Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft (OG), gilt man im Normalfall als Gewerbetreibender. Es gibt aber auch Ausnahmen – etwa, wenn eine Vereinbarung besteht, dass man von der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen ist. Dann kann man als Dienstnehmer der Gesellschaft gelten und ASVG-versicherungspflichtig sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!