VwGH. Auch wer der Papierform nach Mitgeschäftsführer ist, kann ASVG-pflichtig sein.
Wien. Ist man Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft (OG), gilt man im Normalfall als Gewerbetreibender. Es gibt aber auch Ausnahmen – etwa, wenn eine Vereinbarung besteht, dass man von der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen ist. Dann kann man als Dienstnehmer der Gesellschaft gelten und ASVG-versicherungspflichtig sein.

