OGH. Nicht jeder Aufklärungsfehler löst Haftung aus.
Wien. Einer Immobilienmaklerin waren beim Verkauf eines Einfamilienhauses Beratungsfehler unterlaufen. So erfuhren die Käufer erst nach dem Bezug des Hauses, dass das Gebäude etwas älter war als angenommen. Auch Mängel stellten sich heraus.

