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Leichen bleiben in städtischer Hand

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2017/32Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 3 v. 16.1.2017

Private Bestatter orten in Wien eine Bevorzugung städtischer Unternehmen: Leichen dürfen vor der Bestattung nur bei Begräbnisanlagen aufbewahrt werden. [APA/Helmut Fohringer]

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