RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2017/32Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 3 v. 16.1.2017
Private Bestatter orten in Wien eine Bevorzugung städtischer Unternehmen: Leichen dürfen vor der Bestattung nur bei Begräbnisanlagen aufbewahrt werden. [APA/Helmut Fohringer]