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CHUZPE DER WOCHE. Sparbuch auf falschen Namen: Bank haftet nicht

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2017/40Die Presse - Recht 2017, 23 Heft 3 v. 19.1.2017

Ein Vermögensberater spielte seinen Kunden übel mit: Zunächst vermittelte er ihnen Wertpapiere, dann fälschte er ihre Unterschriften und erteilte der Depotbank Verkaufsaufträge für die Papiere. Bei einer anderen Bank hatte er inzwischen Sparbücher mit Losungswort eröffnet. Für jedes der Sparbücher hatte er den Nachnamen eines der betroffenen Kunden als Bezeichnung gewählt.

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