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Bus-Ampel gilt nicht für Radfahrer

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2017/416Die Presse - Recht 2017, 17 Heft 39 v. 25.9.2017

Ein Querbalken bedeutet, dass der Bus nicht einfahren darf. Radfahrer müssen sich aber nicht danach richten. [Clemens Fabry]

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