Elternteilzeit. Entlassung während dieser Zeit bedarf einer gerichtlichen Zustimmung.
Wien. Ein Flugzeugmechaniker nahm nach der Geburt seines Kindes Elternteilzeit nach dem Väterkarenzgesetz in Anspruch. Ende Jänner entließ ihn sein Arbeitgeber, ein Tiroler Logistikunternehmen, mit der Begründung, der Mitarbeiter habe die Tischbeine einer Werkbank gestohlen.

