Verwaltungsgericht prüfte Bedarf nur unzureichend.
Wien. Faustfeuerwaffen können neuerdings verstärkt zur Ausrüstung von Jägern gehören. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof erst kürzlich niederösterreichischen Jagdaufsehern zugebilligt hat, einen Bedarf nach so einer Waffe zu haben (Ro 2017/03/0004, 0006), öffnet sich diese Chance jetzt auch für Jäger mit Hunden.

