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Jäger mit Hund hat Chance auf eine Pistole

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/414Die Presse - Recht 2017, 16 Heft 39 v. 25.9.2017

Verwaltungsgericht prüfte Bedarf nur unzureichend.

Wien. Faustfeuerwaffen können neuerdings verstärkt zur Ausrüstung von Jägern gehören. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof erst kürzlich niederösterreichischen Jagdaufsehern zugebilligt hat, einen Bedarf nach so einer Waffe zu haben (Ro 2017/03/0004, 0006), öffnet sich diese Chance jetzt auch für Jäger mit Hunden.

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