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Kinder darf man nicht allein rutschen lassen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/411Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 38 v. 18.9.2017

Schadenersatz. Kindergärtnerin muss auf Fünfjährige schauen, auch wenn sie auf 21 Kinder aufzupassen hat.

Wien. Ein kleines Kind darf man im Turnunterricht nicht allein lassen, wenn dadurch Gefahr droht. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Geklagt hat ein fünfjähriges Mädchen, das während der Bewegungseinheit verletzt worden ist.

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