RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2017/397Die Presse - Recht 2017, 13 Heft 37 v. 11.9.2017
Schilder wie dieses können zwar vom Verbotenen abschrecken, rechtfertigen aber für sich genommen Abschleppen nicht. [Clemens Fabry]