Kunstfehler. OGH billigt Schmerzengeld nach Fehlbehandlung und verneint Verjährung.
Wien. Es war eine lange Leidensgeschichte, aber mit Happy End: Eine Frau hatte sich ab 2000 von einem Zahnarzt behandeln lassen, wobei ihre Schmerzen nicht bekämpft, sondern perpetuiert worden waren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu prüfen, ob a) Schmerzengeld b) in Höhe von 40.000 Euro für die Frau gerechtfertigt sind.

