vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Google und YouTube müssen Mailadressen herausrücken

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2017/396Die Presse - Recht 2017, 19 Heft 36 v. 7.9.2017

Urheberrecht. Gericht bejaht Auskunftsanspruch.

Wien. Google und YouTube müssen bei Urheberrechtsverstößen die Mailadressen der verantwortlichen Nutzer herausrücken, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Über die Telefonnummer und die zugewiesene IPAdresse sei dagegen keine Auskunft zu erteilen, heißt es in einer Aussendung des OLG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!