Urheberrecht. Gericht bejaht Auskunftsanspruch.
Wien. Google und YouTube müssen bei Urheberrechtsverstößen die Mailadressen der verantwortlichen Nutzer herausrücken, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Über die Telefonnummer und die zugewiesene IPAdresse sei dagegen keine Auskunft zu erteilen, heißt es in einer Aussendung des OLG.

