Wien. Dass Geschäfte am 8. Dezember geöffnet haben dürfen, steht für den Einzelhandel außer Streit. Aber darf dann auch im Großhandel gearbeitet werden? Das hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden (4Ob53/17y).
Wien. Dass Geschäfte am 8. Dezember geöffnet haben dürfen, steht für den Einzelhandel außer Streit. Aber darf dann auch im Großhandel gearbeitet werden? Das hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden (4Ob53/17y).
