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Vollrausch entschuldigt Wohnungsmieter nicht

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2017/366Die Presse - Recht 2017, 10 Heft 34 v. 21.8.2017

Wien. Er sei doch nicht bei Sinnen gewesen, als das alles passiert sei. Mit diesem Argument versuchte ein Mieter zu verhindern, dass er seine Wohnung verliert.

Der Mann hatte an einem Sommertag einen anderen Bewohner der Wohnhausanlage im Hof mit einem Messer attackiert. Zudem verletzte der rabiate Mann den anderen mit Faustschlägen. Zum Zeitpunkt der Vorfälle war der Täter tatsächlich nicht bei Sinnen, sondern hatte einen Vollrausch.

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