Allen freiberuflich tätigen Gesellschaften steht Vorteil bei Umsatzsteuer zu.
Wien. Der Verwaltungsgerichtshof erweitert den Kreis der Kapitalgesellschaften, die von der sogenannten Istbesteuerung Gebrauch machen können. Gemeint ist damit eine Abfuhr der Umsatzsteuer nach Maßgabe des tatsächlichen Zuflusses von Zahlungen – und nicht, wie bei der Sollbesteuerung, schon im Vorgriff auf ausständige Forderungen für bereits erbrachte oder begonnene Leistungen.

