Wien. Mit Alkohol am Steuer ist nicht zu spaßen – mit Alkotests an Leuten am Steuer aber ebenso wenig. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Strafe gegen einen Autofahrer aufgehoben, der einen Alkotest verweigert hatte; wie das Höchstgericht erkannt hat, wäre eine Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt illegal gewesen.

