OGH: Keine Zuständigkeit für Klagen in Österreich.
Wien. Wer sich als Aktionär in der Abgasaffäre von der Volkswagen AG getäuscht sieht, kann nicht in Österreich klagen. Wie der Oberste Gerichtshof in bereits zwei Entscheidungen bestätigt, fehlt ein ausreichender Bezug von Klagen zu Österreich (6 Ob 18/17s, 6 Ob 23/17a).

