Ein Taxiunternehmen kontrollierte allzu streng.
Wien. Ein deutsches Taxiunternehmen verlangte von den bei ihm beschäftigten Taxifahrern Folgendes: Alle drei Minuten sollten sie eine Signaltaste drücken, um ihre Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren.
Ob ein solches Verhalten von Arbeitnehmern wirklich erwartet werden kann, hatte nun das Arbeitsgericht Berlin zu klären. Ein Taxifahrer hatte seinen Arbeitgeber nämlich auf Arbeitsvergütung in Höhe des Mindestlohns für Standzeiten verklagt. Das Taxameter des vom Taxifahrer genutzten Taxis hat die Besonderheit, dass nach einer Standzeit von drei Minuten ein akustisches Signal ertönt. Der Fahrer hat nach dem Ertönen des Signals zehn Sekunden Zeit, eine Taste zu drücken. Drückt er diese, wird seine Standzeit vom Taxameter als Arbeitszeit aufgezeichnet. Drückt er sie nicht, wird die darauf folgende Standzeit nicht als Arbeitszeit, sondern als unbezahlte Pausenzeit erfasst.

