Einige AGB-Klauseln sind laut OLG Wien rechtswidrig.
Wien. Einige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Card Complete sind rechtswidrig, entschied das Oberlandesgericht Wien. Geklagt hatte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums.
Unzulässig ist laut dem – nicht rechtskräftigen – Urteil unter anderem die Verpflichtung des Kunden, einen Diebstahl oder Verlust der Karte sofort bei den örtlichen Behörden anzuzeigen. Auch Klauseln über Rügefristen, Fremdwährungsumrechnungen, Ersatzkartengebühren und Mitverschuldensregelungen bei Verwendung von Kartendaten in elektronischen Systemen sind laut dem OLG unzulässig. (red.)

