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Aufschrift "Gay" bedeutet noch kein Bordell

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/334Die Presse - Recht 2017, 10 Heft 31 v. 31.7.2017

Mieter hatte gegen Schriftzug auf Hausfenstern protestiert.

Wien. Er und sein Sohn seien dem Verdacht ausgesetzt, sie würden einem einschlägigen Gewerbe nachgehen oder zumindest als Freier beteiligt sein. Das fürchtete ein Mieter in Wien. Grund dafür sei die Gestaltung anderer Fenster in dem Haus, die mit dem Schriftzug "Gay" (englisch für homosexuell) versehen wurden. Der Mann verlangte von seinem Vermieter vor Gericht Abhilfe.

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