Schadenersatz. Ein ermüdeter Fahrschüler verletzt sich mit dem Motorrad. Den Fahrlehrer trifft ein Mitverschulden, befindet der OGH.
Wien. Ein Mann hatte bereits den Führerschein B und wollte nun auch jenen für Motorräder bis 125 cm3 erwerben. Er buchte deshalb die dazu notwendigen Fahrstunden am Stück von zwölf bis 18 Uhr.

