OGH befasst EU-Gerichtshof: Verstoß gegen Freizügigkeit?
Wien. Steht allen Arbeitnehmern nach 25 Arbeitsjahren eine sechste Urlaubswoche zu? Mit dieser Frage muss sich nun der EuGH befassen. In Österreich hat man diesen Anspruch derzeit nur, wenn man die meiste Zeit beim selben Arbeitgeber beschäftigt war. Höchstens fünf Jahre aus anderen Dienstverhältnissen werden angerechnet.

