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Streit um Agenturvertrag: EU-Recht gilt trotz Rechtswahl

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2017/333Die Presse - Recht 2017, 19 Heft 30 v. 27.7.2017

Wien. Ein Wiener Unternehmen akquirierte für eine New Yorker Firma Kunden in der EU. Basis war ein Agenturvertrag, der auch eine Rechtswahl- und Schiedsklausel enthielt: Für den Vertrag sollte das Recht des Bundesstaats New York gelten, Gerichtsstand sei ein New Yorker Schiedsgericht.

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