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Lenkerauskunft genau genug

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/15Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 2 v. 9.1.2017

Verwaltungsgerichtshof kippt kleinliche Bestrafung.

Wien. "Ich habe das Fahrzeug gelenkt." Diese Auskunft fand die Landespolizeidirektion OÖ ungenügend, weil ihre Frage sich nicht auf das Lenken, sondern das (verbotene) Abstellen eines Autos bezogen hatte. Der Zulassungsbesitzer, der sich auf diese Weise gegenüber der Behörde outete, sollte deshalb 80 Euro Strafe zahlen – wegen der Auskunft, nicht wegen des Abstellens wohlgemerkt.

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