Verwaltungsgerichtshof billigt verdeckte Ermittlung.
Wien. Die Kassierin war überfordert: Das war die Begründung des Chefs eines Lebensmittelgeschäfts, warum ein unter 16-Jähriger in der Steiermark eine Flasche Wodka kaufen konnte. Büßen muss dafür der Geschäftsführer mit 180 Euro Geldstrafe. Mit einem Versuch, den Vorfall als Verstoß gegen die Menschenrechte hinzustellen, ist der Mann abgeblitzt.

