Zivilgerichte müssen über Streitigkeiten entscheiden.
Wien. Wissenschaftler, die sich in Berufungsverfahren an der Uni zu unrecht zurückgesetzt fühlen, können sich ab sofort an die Zivilgerichte wenden. Das hat der Verfassungsgerichtshof in einem aktuellen Erkenntnis entschieden (VfGH K I 1/2017-14).

