Wien. Die Abschaffung des Pflegeregresses war ein Paukenschlag. Kaum jemand beachtete da die weiteren Änderungen im Sozialversicherungsrecht, die ebenfalls Ende Juni beschlossen wurden. Dabei sind auch diese nicht unwesentlich, denn sie betreffen ein heikles Thema: die Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Arbeit.

