Kopftuch. Eine muslimische Juristin scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht – vorerst.
Wien. Mit Kopftuch dürfen Referendarinnen bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen, keine Sitzungsleitungen und Beweisaufnahmen durchführen, keine Sitzungsvertretungen für die Amtsanwaltschaft übernehmen und keine Anhörungsausschusssitzung leiten. All das regelt der Erlass des hessischen Justizministeriums vom 28. Juni 2007.

