Kurzfristige Erhöhung kann Steuerbegünstigung nicht rechtfertigen.
Wien. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) tritt dem Versuch entgegen, Mitarbeitern beim Ausscheiden aus dem Unternehmen einen steuerbegünstigten Extra-Bonus zukommen zu lassen: Nach einem aktuellen Erkenntnis darf eine drastische Gehaltserhöhung nicht ungeprüft als Grundlage für die Bemessung der Abfertigung genommen werden, die mit nur sechs Prozent besteuert ist.

