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VwGH gegen Gehaltsplus nur für Abfertigung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/276Die Presse - Recht 2017, 14 Heft 25 v. 19.6.2017

Kurzfristige Erhöhung kann Steuerbegünstigung nicht rechtfertigen.

Wien. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) tritt dem Versuch entgegen, Mitarbeitern beim Ausscheiden aus dem Unternehmen einen steuerbegünstigten Extra-Bonus zukommen zu lassen: Nach einem aktuellen Erkenntnis darf eine drastische Gehaltserhöhung nicht ungeprüft als Grundlage für die Bemessung der Abfertigung genommen werden, die mit nur sechs Prozent besteuert ist.

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