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Feuerwehrleute müssen nicht fernsehen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2017/271Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 24 v. 12.6.2017

In Ausübung ihrer Tätigkeit sind Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr rechtlich geschützt. Doch nicht alles gehört zu ihren Aufgaben. [Feature: Clemens Fabry]

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