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"Schleierverbot gilt auch für Horrorclowns"

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/250Die Presse - Recht 2017, 14 Heft 22 v. 29.5.2017

Symposium in Graz diskutierte über Islam und Recht.

Graz. Ab 1. Oktober gilt in Österreich ein Verbot der Vollverschleierung. "Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung", heißt es in dem kürzlich vom Nationalrat beschlossenen Gesetz. Strafe: bis zu 150 Euro.

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