Kein Zugriff auf Facebook-Konto Verstorbener.
Menlo Park/Berlin. Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes, entschied das Berliner Kammergericht – nicht rechtskräftig – in zweiter Instanz. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter an einem U-Bahnhof von einem Zug tödlich verletzt wurde. Die Eltern wollen klären, ob es sich um Suizid gehandelt haben könnte, und fordern Zugang zu Chats.

