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Gericht sperrt Zugang zu Chats

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2017/257Die Presse - Recht 2017, 20 Heft 22 v. 1.6.2017

Kein Zugriff auf Facebook-Konto Verstorbener.

Menlo Park/Berlin. Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes, entschied das Berliner Kammergericht – nicht rechtskräftig – in zweiter Instanz. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter an einem U-Bahnhof von einem Zug tödlich verletzt wurde. Die Eltern wollen klären, ob es sich um Suizid gehandelt haben könnte, und fordern Zugang zu Chats.

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