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Auf Privatflächen darf Polizei nicht strafen

RechtspanoramaHelmut HoppelDie Presse - Recht 2017/245Die Presse - Recht 2017, 14 Heft 21 v. 22.5.2017

Wien. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH Ra 2016/02/0270) zur Definition einer im Privateigentum stehenden Parkgarage als öffentliche Straße und die Ausdehnung der polizeilichen Strafgewalt auf diese Flächen (Das "Rechtspanorama" hat am 15. Mai berichtet) halte ich für grundlegend falsch.

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