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Urteil zu Hollandfonds

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2017/243Die Presse - Recht 2017, 19 Heft 20 v. 18.5.2017

Höchstgericht. Weil Bank Provision verschwieg, kann sie haftbar werden. Die Kundin trifft aber ein Mitverschulden.

Wien. Eine Anlegerin zeichnete von 2004 bis 2006 sogenannte Hollandfonds – Beteiligungen an deutschen Kommanditgesellschaften. Empfohlen hatte ihr das ein Bankmitarbeiter. Den Ausgabeaufschlag handelte die Kundin von fünf auf 3,5 Prozent hinunter; sie wusste aber nicht, dass die Bank außerdem Provisionen vom Emittenten kassierte.

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