Höchstgericht. Weil Bank Provision verschwieg, kann sie haftbar werden. Die Kundin trifft aber ein Mitverschulden.
Wien. Eine Anlegerin zeichnete von 2004 bis 2006 sogenannte Hollandfonds – Beteiligungen an deutschen Kommanditgesellschaften. Empfohlen hatte ihr das ein Bankmitarbeiter. Den Ausgabeaufschlag handelte die Kundin von fünf auf 3,5 Prozent hinunter; sie wusste aber nicht, dass die Bank außerdem Provisionen vom Emittenten kassierte.

