Wien. Das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das seit 1. Jänner gilt, nimmt auch private Häuselbauer stärker in die Pflicht: Nicht nur Unternehmen, sondern auch private Bauherren können jetzt für Unterentlohnungen haftbar werden, wenn auf ihren Baustellen ausländische Billigarbeitskräfte werken.

