Wien. Ein Salzburger Hausbesitzer, der zwei Mieter loswerden wollte, hatte eine eigentümliche Art entwickelt, sein Missfallen ihnen gegenüber auszudrücken: Er pflegte auf die Autos der beiden, auf die von ihnen benützte Garagenzufahrt und auf das Garagentor zu spucken. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt einen Unterlassungsanspruch der Mieter gebilligt.

