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Aus Bürofenster spucken verboten

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2017/1Die Presse - Recht 2017, 16 Heft 1 v. 2.1.2017

Wien. Ein Salzburger Hausbesitzer, der zwei Mieter loswerden wollte, hatte eine eigentümliche Art entwickelt, sein Missfallen ihnen gegenüber auszudrücken: Er pflegte auf die Autos der beiden, auf die von ihnen benützte Garagenzufahrt und auf das Garagentor zu spucken. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt einen Unterlassungsanspruch der Mieter gebilligt.

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