OGH-Urteil. Ein Pathologe befundete die Abstriche einer Frau mehrfach falsch. Dafür muss nicht er, sondern die Frauenärztin einstehen, die ihn beauftragt hat.
OGH-Urteil. Ein Pathologe befundete die Abstriche einer Frau mehrfach falsch. Dafür muss nicht er, sondern die Frauenärztin einstehen, die ihn beauftragt hat.
