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Gynäkologin haftet für die Fehler des beigezogenen Pathologen

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2017/227Die Presse - Recht 2017, 18 Heft 19 v. 11.5.2017

OGH-Urteil. Ein Pathologe befundete die Abstriche einer Frau mehrfach falsch. Dafür muss nicht er, sondern die Frauenärztin einstehen, die ihn beauftragt hat.

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