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Schulklasse eingeladen, Gönner haftet

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2017/223Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 19 v. 8.5.2017

Wien. Auch gut gemeinte Einladungen können vor Gericht enden, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt. Es galt die Frage zu klären, ob der Gastgeber genügend Vorkehrungen für seine Gäste getroffen hatte.

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