Wien. Auch gut gemeinte Einladungen können vor Gericht enden, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt. Es galt die Frage zu klären, ob der Gastgeber genügend Vorkehrungen für seine Gäste getroffen hatte.
Wien. Auch gut gemeinte Einladungen können vor Gericht enden, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt. Es galt die Frage zu klären, ob der Gastgeber genügend Vorkehrungen für seine Gäste getroffen hatte.
