Wiener Gericht legt Bauherrenklausel eng aus.
Wien. Gute Nachrichten für Rechtsschutzversicherte, die wegen Arbeiten in ihrem Haus oder ihrer Wohnung mit Professonisten streiten: Das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien hat in einem kontroversen Fall die Rechtsschutzdeckung bejaht, wohingegen die betroffene Versicherung sich auf die sogenannte Bauherrenklausel berufen und jede Leistung verweigert hatte.

