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Verbrecherischer "Kaufinteressent": Makler haftet nicht

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2017/216Die Presse - Recht 2017, 19 Heft 18 v. 4.5.2017

Falschgeld. Hausverkäufer fielen auf "Rip Deal" herein. Selber schuld, fand der OGH.

Wien. Es klingt fast zu abenteuerlich, um wahr zu sein. Und doch ist es passiert.

Ein Ehepaar wollte eine wertvolle Liegenschaft verkaufen. Zunächst suchten die beiden – erfolglos – selber nach einem Käufer, dann wandten sie sich an einen Immobilienmakler. Dieser fand schließlich einen Interessenten, der jedoch recht eigenwillige Ideen für die Geschäftsabwicklung äußerte: Er schlug ein Treffen in Italien vor. Einen Teil des Kaufpreises wolle er dort bar in Schweizer Franken zahlen.

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