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Urteil gegen Fitnessstudio

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2017/208Die Presse - Recht 2017, 22 Heft 17 v. 27.4.2017

33 Vertragsklauseln sind laut OLG Linz unzulässig.

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums das Fitnessstudio Happy-Fit wegen einiger Vertragsklauseln verklagt, unter anderem wegen der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Diese sei zu lang, bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Linz.

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