33 Vertragsklauseln sind laut OLG Linz unzulässig.
Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums das Fitnessstudio Happy-Fit wegen einiger Vertragsklauseln verklagt, unter anderem wegen der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Diese sei zu lang, bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Linz.

