Verbot von Preissuchmaschinen ist rechtswidrig.
Wien. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Grundsatzentscheidung des deutschen Bundeskartellamtes gegen den Sportschuhhersteller Asics bestätigt. Demnach ist es unzulässig, im Rahmen eines selektiven Vetriebssystems die Nutzung von Preissuchmaschinen durch Händler generell zu verbieten. Ein solches Verbot stellt laut dem Gericht eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung dar.

