Steuerrecht. Für digitale Bücher bleibt weiterhin der Steuersatz von 20 Prozent.
Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (C-390/15) festgestellt, dass auf elektronischem Wege gelieferte digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ausgeschlossen sind.

