Glücksspiel. Alle drei Höchstgerichte sind sich einig: Das Glücksspielgesetz verstößt weder gegen österreichisches Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht. Maßvolle Werbung für Glücksspiele ist demnach in Österreich weiterhin zulässig.
Glücksspiel. Alle drei Höchstgerichte sind sich einig: Das Glücksspielgesetz verstößt weder gegen österreichisches Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht. Maßvolle Werbung für Glücksspiele ist demnach in Österreich weiterhin zulässig.
