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"Südländisches Machogehabe" schützt nicht vor Mordurteil

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/146Die Presse - Recht 2017, 15 Heft 11 v. 13.3.2017

Gemütsfrage. Täter hat mit Herkunft argumentiert.

Wien. Ein wegen Mordes an seiner Frau und seiner Schwester verurteilter Mann ist mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert. Der in Serbien aufgewachsene Täter hat mit seiner Herkunft argumentiert und kritisiert, dass die Geschworenen nicht grefragt worden seien, ob nur Totschlag vorliege.

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