Wien. Eine 33-jährige gelernte Hotelfachfrau, die nur kurz in Österreich arbeitete und seit 2007 durchgehend in Deutschland lebt, hat Anspruch auf Rehabilitationsgeld aus Österreich. Mit diesem Spruch des OGH endete ein jahrelanger Rechtsstreit der Frau mit der Pensionsversicherungsanstalt (10 ObS 133/15d).

