vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eltern können nicht per Vertrag auf ihre Obsorge verzichten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2016/108Die Presse - Recht 2016, 13 Heft 9 v. 29.2.2016

Kontrakt zwischen Jugendwohlfahrt und Eltern über das Kind gilt nicht.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellt klar, dass Eltern nicht durch eine Vereinbarung vor Gericht das Sorgerecht verlieren können. Anlass ist ein Streit zwischen Eltern eines Teenagers und der Jugendwohlfahrt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!