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Gängige Klauseln, die keiner versteht

Economist: WirtschaftsrechtJudith HechtDie Presse - Recht 2016/119Die Presse - Recht 2016, 19 Heft 9 v. 3.3.2016

Wien. Wer sich von einem Notar oder Rechtsanwalt einen Liegenschaftsvertrag um gutes Geld errichten lässt, erwartet sich vor allem eines: klare und eindeutige Vertragsbestimmungen, die im Streitfall keinen Spielraum bei der Interpretation offenlassen.

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